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2019-06-24    1
Christian Dietzen Fotografieren beim Zistensänger
Ich möchte höflich darauf hinweisen, dass sich das Aufenthaltsgebiet in einem Natur- und Vogelschutzgebiet befindet, das nicht betreten werden darf. Es gab bereits einen Verstoß und ich kann versichern, dass alle, die das Betretungsverbot verletzen und den offiziellen Weg verlassen, umgehend eine saftige Rechnung von der Unteren Naturschutzbehörde erhalten. Man sollte auch nicht meinen unbeobachtet zu sein, nur weil niemand im unmittelbaren Nahbereich zu sehen ist. Der Vogel kommt regelmäßig bis an den Weg und es gibt ausreichend Bild- und Tonmaterial, so dass keinerlei Notwendigkeit besteht, gegen die Naturschutzbestimmungen zu verstoßen (außer man ist auf einem Egotrip). Wer auch zukünftig seine sportlichen Beobachtungsaktivitäten mit Hilfe lokaler Informanten betreiben möchte, sollte sich besonders an die Regeln halten, da sonst manche Quelle schnell versiegt. Traurig genug, dass man das extra sagen muss, da es ja eigentlich selbstverständlich ist bzw. sein sollte und so auch im Club-Codex steht. Schade auch für alle, die sich vor Ort vorbildlich verhalten (vielen Dank dafür!) und indirekt mitbestraft werden.

In diesem Sinne, weiterhin schöne Beobachtungen,
CD

[bearbeitet am 2019-06-24]